Wassergebühren

Pro verbrauchtem Kubikmeter Wasser wird € 1,32 (inkl. 10% USt.) Wasserbenützungsgebühr verrechnet.

€ 7,50 pro m² verbauter Berechnungsfläche

Wasseranschluss:

Für den erstmaligen Anschluss an die Gemeindewasserleitung ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten.

(Anschlusszwang besteht nicht für Liegenschaften, deren Wasserbedarf durch eine eigene Wasserversorgungsanlage gedeckt wird, wenn deren Weiterbenutzung die Gesundheit nicht gefährden kann. Den Nachweis, dass die Weiterbenutzung die Gesundheit nicht gefährden kann, hat der Liegenschaftseigentümer zu erbringen)
(Wasserbefund einer staatlich autorisierten Prüfanstalt; dieser ist alle fünf Jahre unaufgefordert neu vorzulegen).

Zuständig