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Die Anmeldung zur Taufe erfolgt in der Wohnpfarre auch wenn das Kind außerhalb der Wohnpfarre getauft wird.
Für die Anmeldung der Taufe werden folgende Dokumente benötigt:
Da der Pate/die Patin mitverantwortlich für eine christliche Erziehung ist, muss er/sie römisch-katholisch sein, älter als 16 Jahre, gefirmt und darf nicht aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sein.
Vor der Taufe muss ein Taufgespräch mit dem Taufpriester/-diakon stattfinden.
Die Taufanmeldung ist während der Kanzleistunden jederzeit möglich.