16.11
.2015
Bezugnehmend
auf
unser
Schreiben
vom 11.12.2008,
indem
wir den
Gemeindebürgern
das
kostenlose Abladen
von Altasphalt,
Beton und
Ziegelbruch
bei unserer Recycling- Anlage,
Tullner Straße 341,
vorbehaltlich
gesetzlicher Änderungen, bis
31.12.2018 bestätigten,
möchten wir
folgendes festhalten:
Durch
gesetzliche Änderungen
für die
Annahme
und
Aufbereitung von
Recycling- Material im Zuge der Recycling- Baustoff VO,
die
mit
01.01
.2016
in
Kraft tritt,
sind wir verpflichtet,
die
Auflagen
zur
Sammlung
und
Behandlung
von
Material
der
neuen
Gesetzeslage
anzupassen.
Wie bisher
sind wir weiterhin gerne bereit
folgende
Materialien
mit
einer
max.
Kantenlänge
von
70 cm-
bei Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen
-
von
privaten
Grundstücken
der Bürgerinnen
und
Bürger der Gemeinde
Hausleiten
zu
übernehmen:
·
Asphaltaufbruch
(auch vermischt
mit Kies oder Grädermaterial)
· Beton
bzw.
Stahlbeton,
vorausgesetzt,
unübliche
Bewehrungen wie
z.B.
I-
Träger
–
oder Wagenachsen sind
vor Anlieferung
entfernt
bzw.
werden
getrennt
angeliefert.
· Ziegelbruch
getrennt
von Holz,
Putz, Fenster, Ytong,
Trockenbaumaterialien
oder
anderen
Verunreinigungen
Die
Sammlung
der genannten
Materialien
unterliegt
ab
1.
Jänner
2016
erhöhter
Sorgfalts-,
Dokumentations- und
Untersuchungspflichten.
Aus
diesem
Grund
kann
die Annahme
ausnahmslos
mit
dem vollständig
ausgefüllten
Formular
"Übernahmeerklärung-
Stand Nov.2015" erfolgen.
Zudem
sind
die
zusätzlichen
administrativen
Aufwendungen,
chemische
Beurteilung,
elektronische
Erfassung
und
Behandlung mit einem
Mehraufwand
verbunden und wir gezwungen,
diese
Mehraufwendungen
ab
2016
mit
€
10,00
I
to
in
Rechnung
zu
stellen.
Übersteigt
das Bau- oder Abbruchmaterial 100
Tonnen,
sieht die Recycling- Baustoff VO
vor,
dass
-
Linienbauwerke
ausgenommen
-
bereits beim
Abbruch
selbst,
eine
orientierenden (bis
3.500
m3
Brutto-
Rauminhalt)
bzw.
eine
umfassende
(ab
einem
Brutto
- Rauminhalt
von
über
3.500
m3)
Schad-
und
Störstofferkundung
durchzuführen
und
ein Rückbaukonzept zu erstellen
ist.
Bei Linienbauwerken
kann
anstelle einer orientierenden
Schad-
u.
Störstofferkundung, eine
Qualitätssicherung gemäß Recycling-
Baustoff
VO durchgeführt werden.
Die Übergabe der entsprechenden Dokumentation der erforderlichen Untersuchungen bei Anlieferung ist Voraussetzung für die Übernahme der Materialien.
Die
Annahme des
Materials
ist nur
mehr in
den Monaten April bis
November möglich.