Strabag AG

16.11 .2015

 

Bezugnehmend auf unser Schreiben vom 11.12.2008, indem wir den Gemeindebürgern das kostenlose Abladen von Altasphalt, Beton und Ziegelbruch bei unserer Recycling- Anlage, Tullner Straße 341, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen, bis 31.12.2018 bestätigten, möchten wir folgendes festhalten:

 

Durch gesetzliche Änderungen für die Annahme und Aufbereitung von Recycling- Material im Zuge der Recycling- Baustoff VO, die mit 01.01 .2016 in Kraft tritt, sind wir verpflichtet, die Auflagen zur Sammlung und Behandlung von Material der neuen Gesetzeslage anzupassen.

 

Wie bisher sind wir weiterhin gerne bereit folgende Materialien mit einer max. Kantenlänge von 70 cm- bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - von privaten Grundscken der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hausleiten zu übernehmen:

 

·         Asphaltaufbruch (auch vermischt mit Kies oder Grädermaterial)

 

·     Beton bzw. Stahlbeton, vorausgesetzt, unübliche Bewehrungen wie z.B. I- Träger oder Wagenachsen sind vor Anlieferung entfernt bzw. werden getrennt angeliefert.

 

·  Ziegelbruch getrennt von Holz, Putz, Fenster, Ytong, Trockenbaumaterialien oder anderen Verunreinigungen

 

Die Sammlung der genannten Materialien unterliegt ab 1. Jänner 2016 erhöhter Sorgfalts-, Dokumentations- und Untersuchungspflichten. Aus diesem Grund kann die Annahme ausnahmslos mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Übernahmeerklärung- Stand Nov.2015" erfolgen. Zudem sind die zusätzlichen administrativen Aufwendungen, chemische Beurteilung, elektronische Erfassung und Behandlung mit einem Mehraufwand verbunden und wir gezwungen, diese Mehraufwendungen ab 2016 mit 10,00 I to in Rechnung zu stellen.

 

Übersteigt das Bau- oder Abbruchmaterial 100 Tonnen, sieht die Recycling- Baustoff VO vor, dass - Linienbauwerke ausgenommen - bereits beim Abbruch selbst, eine orientierenden (bis 3.500 m3 Brutto- Rauminhalt) bzw. eine umfassende (ab einem Brutto - Rauminhalt von über 3.500 m3) Schad- und Störstofferkundung durchzuführen und ein Rückbaukonzept zu erstellen ist. Bei Linienbauwerken kann anstelle einer orientierenden Schad- u. Störstofferkundung, eine Qualitätssicherung gemäß Recycling- Baustoff VO durchgeführt werden.

 

Datei herunterladen: PDFDie Übergabe der entsprechenden Dokumentation der erforderlichen Untersuchungen bei Anlieferung ist Voraussetzung für die Übernahme der Materialien.

Die Annahme des Materials ist nur mehr in den Monaten April bis November möglich.

Kontakt

Kontaktdaten von Strabag AG
AdresseTullner Straße
3464 Hausleiten
Telefon+43 (0) 2265 7501-0
Fax+43 (0) 2265 7501-20
Webhttp://www.strabag.com

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