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Die Wasseranschlussabgabe (=einmalige Anschlussgebühr – sofern sich die Berechnungsfläche nicht ändert [z.B. Zubau, Dachausbau, Wintergarten etc. è folgt Ergänzungsabgabe])
wird gemäß § 7 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 i.d.g.F. und der geltenden Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Hausleiten berechnet:
Einheitssatz € 7,50 / m2 (zzgl.10 % MWSt) x Berechnungsfläche
Flächenformel:
-> Anteil der bebauten Fläche:
(bebaute Fläche / 2) x (angeschlossene Geschoße + 1) = bebaute Fläche
(Nebengebäude werden bei der bebauten Fläche mitgerechnet [z.B. Garage], unabhängig vom Vorhandensein eines Anschlusses).
-> Anteil der unbebauten Fläche:
von der Grundstücksfläche - baute Fläche = Berechnungsflächedavon 15 % (max. v. 500 m2 = 75 m2)
Berechnungsfläche x Einheitssatz € 7,50 = Netto-Wasseranschlussgebühr + 10 % USt. = Gesamtbetrag