Müllregelungen

 

Erfassung und Behandlung von Abfällen:

  1. Restmüll, Altstoffe im gelben Sack (div. Kunststoffflaschen, Blechdosen und -behälter aller Art gemäß Verpackungsverordnung), kompostierbare Abfälle und Altpapier sind in den zugeteilten Müllbehältern zu sammeln und werden von der Liegenschaft abgeholt. 
       
  2. Altstoffe (Altglas) sind in die im Gemeindegebiet befindlichen Müllbehälter (Sammelinseln) einzubringen, für die Alttextilien sind die am Bauhof (Sammelzentrum) aufgestellten Rot-Kreuz-Behälter vorgesehen. 
       
  3. Restmüll wird der thermischen Verwertung Dürnrohr zugeführt. Der Biomüll wird in der Kompostieranlage in Hagenbrunn kompostiert und die Verwertung der Altstoffe erfolgt über die jeweilige Zuführung.

Abfuhr von Abfällen:

Bei allen im Pflichtbereich gelegenen bebauten Grundstücken werden je Haushalt jährlich

13 Entleerungen des Restmülls
31 Entleerungen des Biomülls (kompostierbare Abfälle)
12 Entleerungen des Altpapiers
  9 Abholungen des Gelben Sackes

durchgeführt.

> Link zum Müllkalender

Aufstellungsort:

Am Abfuhrtag sind die Müllbehälter (Mülltonnen, Müllsäcke bzw. gelbe Säcke) im Pflichtbereich an der Grundstücksgrenze so bereitzustellen bzw. an den Rand derjenigen Straße zu platzieren, welche vom Müllabfuhrwagen befahren wird, dass hierdurch der öffentliche Verkehr bzw. die Fußgänger nicht beeinträchtigt werden und die Abfuhr ohne Schwierigkeit und Zeitverlust möglich ist. Nach erfolgter Entleerung sind die Müllbehälter ehestens wieder in den Privatbereich zu bringen.