KANALANSCHLUSS
an den öffentlichen Schmutzwasserkanal ist lt. NÖ Kanalgesetz verpflichtend anzuschließen.
KANALGEBÜHREN
Die Kanaleinmündungsabgabe (Anschlussgebühr) wird gemäß §§ 2 + 3 Kanalgesetz 1977 LGBl. 8230 i.d.g.F. und der geltenden Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Hausleiten berechnet: Kanaleinmündungsabgabe (= einmalige Anschlussgebühr - sofern sich die Berechnungsfläche nicht ändert [z.B. Zubau, Dachausbau, Wintergarten etc. è folgt Ergänzungsabgabe]):
Flächenformel:
-> Anteil der bebauten Fläche:
(bebaute Fläche / 2) x (angeschlossene Geschoße + 1) = bebaute Fläche
-> Anteil der unbebauten Fläche:
von der Grundstücksfläche - bebaute Fläche der angeschlossenen Gebäude = Berechnungsfläche
(nicht angeschlossene Gebäude zählen zur unbebauten Fläche)
15 % (max. v. 500 m2 = 75 m2)
Berechnungsfläche x Einheitssatz € 12,50 = Netto-Kanaleinmündung
+ 10 % USt.
= Gesamtbetrag
Die Kanaleinmündungsabgabe wird bei Bezug bei Benützung (spätestens jedoch bei Fertigstellung) des errichteten Bauvorhabens vorgeschrieben.
KANALBENÜTZUNG
wird vierteljährlich vorgeschrieben und errechnet sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßfläche (ausgenommen Keller)
x Einheitssatz € 2,50 Nettobetrag
+ 10 % USt.