Hundeabgabe:
Die Hundeabgabe beträgt in der Gemeinde Hausleiten ab 2023 € 30 pro Hund und Kalenderjahr.
Für Nutzhunde (Polizeihunde, Blindenführhude, Hund eines Jagdaufsehers) werden € 6,54 pro Hund und Kalenderjahr verrechnet.
Für Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential ist ein Betrag von € 100 pro Hund und Kalenderjahr zu bezahlen.
Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (wenn sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).
Bei Verlust der Hundemarke wird für die Ersatzmarke ein Betrag von € 2.- eingehoben.
Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde anzuzeigen. Zugelaufene Hunde gelten als erworben, wenn sie nicht binnen einem Monat dem Eigentümer übergeben oder sonst abgegeben werden.
Werden diesbezüglich Angaben nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß beim Gemeindeamt angezeigt, kann diese Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu € 145 bestraft werden.
Hundeanmeldung:
Abgabepflichtig gemäß § 4 NÖ Hundeabgabegesetz 1979 ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Hundes muss die Anmeldung bei der Marktgemeinde Hausleiten erfolgen.
Bei der persönlichen Anmeldung nehmen Sie bitte den Impfpass mit, damit alle wichtigen Daten des Hundes erfasst werden können (Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter, Name, Chipnummer). Nach Erfassung aller Hundedaten erhalten Sie von uns eine Hundeabgabemarke.
Hier finden sie das Anmeldeblatt für die Hundeabgabe
Hundeabmeldung:
Bei der Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) ist bei der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung zu erstatten und die Hundeabgabemarke abzugeben. Solange diese Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.
Abmeldung eines Hundes gem. § 4 Abs. 9 des Hundegesetzes
Hundemarke:
Für jeden Hund ist nach Anmeldung gemäß § 7 NÖ Hundeabgabegesetz 1979 eine Hundeabgabemarke gegen Erstattung der u.a. Selbstkosten auszufolgen.
Die Hundeabgabemarke ist als Lebensmarke zu verwenden und hat Gültigkeit solange der Hund bei der Marktgemeinde Hausleiten angemeldet ist. Bei Abmeldung des Hundes muss die Marke wieder bei der Marktgemeinde Hausleiten abgegeben werden. Solange dies nicht erfolgt besteht die Abgabenpflicht weiter.
Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential:
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sind gemäß § 2 NÖ Hundehaltegesetz, Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird.
Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu.
Wer einen der o.a. Hunde hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können.
In Niederösterreich dürfen höchstens zwei Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential je Haushalt gehalten werden. Bei der Anmeldung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential sind zusätzlich zu den Angaben, welche im Impfpass erfasst sind, folgende Daten vorzulegen:
- Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde.
- Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt jener Einfriedung und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
- Mindestversicherungssumme für Personenschaden: € 500.000,00
- Mindestversicherungssumme für Sachschäden: € 250.000,00
Maulkorb und/oder Leinenpflicht:
Das NÖ Hundehaltegesetz schreibt für alle Hunde an öffentlichen Orten eine generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht vor. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sind an öffentlichen Orten immer mit Maulkorb und Leine zu führen.