Grundsteuer und Aufschließung

Aufschließung:

Da verschiedene Aspekte für die Berechnung der Aufschließung maßgeblich sind, (z.B. Bauklasse, Bebauungsplan) wird ersucht, für die Berechnung das Bauamt zu kontaktieren.

Einheitssatz

€ 550,-

 
Grundsteuer A+ B:
 

Messbetrag (wird vom Finanzamt festgelegt) x Hebesatz 5 ergibt die Jahresgrundsteuer und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen vorgeschrieben.

(Eine Jahresgrundsteuer unter € 75,00 wird zur Gänze im 2. Quartal des Jahres vorgeschrieben)