Gewerbeförderung bei Ansiedlung im Betriebsgebiet

Gewerbeförderung bei Ansiedlung eines neuen Betriebes (ausgenommen Änderung der Unternehmensform bei bereits angesiedelten Betrieben) in der Höhe von 20 % der Kommunalsteuer-Jahreserklärung  für den Zeitraum der ersten 5 vollen Betriebsjahre. Für die Förderung muss jährlich ein Ansuchen bis spätestens 31.12. des Folgejahres beim Gemeindeamt eingereicht werden. Die Förderung wird jährlich ausbezahlt.