Wichtige Information für Hundehalter

Veröffentlichungsdatum12.02.2025Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles aus der Gemeinde
Hundemeldepflicht

Meldepflichtig gemäß § 4 NÖ Hundeabgabegesetz 1979 ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. 

Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Hundes muss die Anmeldung bei der Marktgemeinde Hausleiten erfolgen.


Warum anmelden?

• Registrierung für die Hundesteuer

• Erhöhung der Sicherheit 

• Erleichterte Identifikation im Notfall


Wie erfolgt die Anmeldung?

Bei der persönlichen Anmeldung nehmen Sie bitte den Impfpass, den Nachweis der erforderlichen Sachkunde und den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit. 

Nach Erfassung aller Hundedaten erhalten Sie von uns eine Hundeabgabemarke.


Verpassen Sie nicht die Frist für die Vorlage der Haftpflichtversicherung!

Auch für bestehende Hunde muss eine Haftpflichtversicherung nachgereicht werden. Frist für die Vorlage der Haftpflichtversicherung: 01.06.2025


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