Informationen zur Lagerung und Entfernung von Grün- und Strauchschnitt

Veröffentlichungsdatum14.05.2025Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles aus der Gemeinde
Grünschnittlagerung

Grün- und Strauchschnittlagerungen an Gewässern (z.B. an Bächen aber auch an teilweise trockenen Gräben) können zu einer Verschärfung der Hochwassersituation führen und die Wasserqualität stark mindern.

Abgeschwemmter Grünschnitt kann Rohre und Brücken verlegen, sodass es zu unkontrollierten Ausuferungen und zu schweren Schäden an Bauwerken kommen kann.

Durch die hohen Temperaturen in der warmen Jahreszeit kommt es zu vermehrten Abbauprozessen im Grünschnitt und es bilden sich dadurch organisch hoch belastete Sickersäfte. Gelangen diese ins Gewässer, verschlechtert dies massiv die Gewässerqualität und kann sogar zu Fischsterben führen.

 

Grün- und Strauchschnitt darf daher nicht in der Nähe eines Gewässers oder gar in diesem gelagert werden!

 

Aufgrund der negativen Auswirkungen durch Grün- und Strauchschnittlagerungen an Gewässern ist dies auch von Gesetzes wegen untersagt und kann eine entsprechende Missachtung bzw. ein Zuwiderhandeln ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen.

 

Für eine gute Wasserqualität und eine schadlose Abfuhr von Hochwässern ist es daher erforderlich, den Grün- und Strauchschnitt auf dafür entsprechend errichtete Lagerplätze oder Abfallzentren zu bringen.


Eine Information der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg