Schloss Hausleiten ABGs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über das VAZ Schloss Hausleiten zwischen der Marktgemeinde Hausleiten als Vermieterin und der mietenden Partei.

2. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt erst mit Eingang der im Mietvertrag vereinbarten Anzahlung zustande. Sollte die vereinbarte Anzahlung nicht binnen 7 Tagen nach Übermittlung der diesbezüglichen Rechnung bezahlt werden, zerfällt der Mietvertrag und die Vermieterin kann das VAZ Schloss Hauleiten anderwärtig vergeben.

3. Mietgegenstand

Vermietet wird der an der Adresse 3464 Hausleiten, Kremser Straße 16 gelegene Veranstaltungssaal „VAZ Schloss Hausleiten“ einschließlich der vertraglich vereinbarten Nebenräume, Einrichtungen, Gerätschaften und Inventar gemäß Mietvertrag und beiliegendem Lageplan.

4. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten. Eine vorzeitige Nutzung oder Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

5. Mietentgelt / Zahlungsbedingungen 

Das Mietentgelt ergibt sich aus dem Mietvertrag und beträgt für den 

Ø  ganzen Saal / die Terrasse / Küche inkl. Gedeck / Bar                       €             900,00

Ø  halben Saal / die Terrasse / Küche inkl. Gedeck / Bar                       €             500,00

jeweils inkl. 20 % Ust. pro Veranstaltungstag inklusive angemessener Auf- und Abbauzeit.

Bei Unterfertigung des Mietvertrages ist eine Anzahlung (ein Angeld) in der Höhe von zumindest 50 % des Mietzinses zu leisten. 

Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung zur Zahlung fällig.

Im Falle der Buchung innerhalb einer Woche vor dem Termin ist der Gesamtbetrag bei Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig.

6. Stornierung / Verfall der Anzahlung 

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Die Mitteilung über die Stornierung muss unterfertigt werden. Sie kann per E-Mail oder auf jede andere (technische) Möglichkeit an die Vermieterin übermittelt werden.

Bei einer Stornierung des Vertrages bis 30 Tage vor dem Termin fallen keine Kosten an und die Anzahlung wird binnen 14 Tagen nach der Stornierung rückerstattet.

Bei einer Stornierung des Vertrages innerhalb von 30 Tagen vor dem Termin verfällt die geleistete Anzahlung, höchstens 50 % des Mietentgelts, wobei die Vereinbarung eines Angelds im Sinne des              § 908 ABGB vorliegt.

Für den Fall, dass keine schriftliche Stornierung des Vertrages erfolgt und die mietende Partei schlicht von einer Nutzung des Mietgegenstands Abstand nimmt, ist diese dennoch zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet.

Vertragspartner der Vermieterin ist ausschließlich die mietende Partei. 

7. Nutzungsbedingungen 

Der Mietgegenstand darf ausschließlich zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zweck genutzt werden.

Die Vermieterin stellt das VAZ Schloss Hausleiten samt Inventar zur Verfügung, erbringt allerdings keine sonstigen Leistungen. Das bedeutet, die mietende Partei hat das VAZ Schloss Hausleiten selbst nach ihren Vorstellungen zu bestuhlen (Tische sowie Sessel aufzustellen) und zu dekorieren. Eingriffe in die Substanz des Mietgegenstandes, wie beispielsweise das Einschlagen von Nägeln zur Befestigung von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin gestattet. 

Die mietende Partei hat auch die Bewirtung der Gäste selbst zu besorgen. Diese kann die Bewirtung selbst durchführen, oder ein Catering-Unternehmen ihrer Wahl beauftragen.

Es herrscht Rauchverbot im gesamten Gebäude. Konfetti und Sprühschlangen sind im ganzen Gebäude verboten.

Zu den Bürozeiten (Montag – Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr) ist Lärm zu unterlassen.

Bei Regen, Sturm und kalten Temperaturen kann die Terrasse nicht genutzt werden und sind die Fenster und Außentüren geschlossen zu halten. (Stoß lüften) 

Bei Verlassen des Saals sind die Fenster zu schließen, das Licht abzudrehen und die Türen zusperren.

Die mietende Partei hat die Brandschutzordnung (Durchgänge sind freizuhalten) sowie die Auflagen der Betriebsanlagengenehmigung und die gesetzlichen Vorschriften, wie beispielsweise Lärm-, Brand- und Jugendschutz einzuhalten und ist der Vermieterin gegenüber für die Einhaltung dieser Bestimmungen auch durch die Gäste verantwortlich.

8. Reinigung / Rückstellung

Die mietende Partei ist verpflichtet, den Mietgegenstand samt Inventar zu reinigen und in jenem Zustand rückzustellen, in dem sie diesen übernommen hat. 

Blumen, Dekoration, Bühne oder Ähnliches sind bis zur vereinbarten Rückstellung zu entfernen. 

Bühnenelemente und Zubehör sowie Tische und Stühle sind an den zugewiesenen Platz zurückräumen.

Die Küche und Schank samt Geräten und Geschirr sind so zu reinigen, dass der nächsten mietenden Partei eine Nutzung ohne weitere Reinigung möglich ist.

Der Saal ist besenrein zu übergeben.

9. Haftung der mietenden Partei 

Die mietende Partei haftet der Vermieterin gegenüber dafür, dass die Reinigung und Rückstellung vertragsgemäß erfolgt. Auch wenn die mietende Partei ein Catering-Unternehmen mit der Bewirtung beauftragt, haftet die mietende Partei der Vermieterin als Vertragspartner für eine ordnungsgemäße Reinigung und Rückstellung des Mietgegenstandes inklusive Küche, Schank samt Gerätschaften und Inventar.

Für den Fall der mangelhaften Reinigung des Mietgegenstands, insbesondere der Küche, Schank samt Gerätschaften und Inventar ist die Vermieterin berechtigt, von der mietenden Partei die tatsächlichen Reinigungskosten durch ein Reinigungsunternehmen bis zu einem Höchstbetrag von € 3.000,00 zu verlangen.

Die mietende Partei haftet der Vermieterin weiters für alle Schäden, die durch sie, ihre Gäste, Dienstleister, Erfüllungsgehilfen oder durch das von der mietenden Partei beauftragte Catering-Unternehmen verursacht werden.

Schäden am Gebäude und Inventar sind von der mietenden Partei sofort zu melden und von dieser auf eigene Kosten zu beheben.

10. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden. 

Für Ausfälle technischer Einrichtungen oder sonstige Störungen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung.

11. Datenschutz

Die im Rahmen des Mietverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Es wird auf die Datenschutzvereinbarung der Vermieterin verwiesen.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist die Lage des Mietgegenstandes, sohin das sachlich zuständige Gericht in 2100 Korneuburg.

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen als vereinbart.

Logo Erlebnisweg Hausleiten  

WD_Logo_Burg_orange 

Logo_Weinviertel_EngVSBild