Zivilschutz

Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbes. die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere - der Selbstschutz - die Warnung der Bevölkerung - der Schutzbau - die Aufenthaltsregelung (zB Evakuierungen) - der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall) - Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Mit dem Zivilschutz möchte der Staat seinen Bürgern helfen, Katastrophen und Notsituationen bestmöglich zu bewältigen. Wesentliche Voraussetzung dafür ist ein funktionierendes Warn- und Alarmsystem. Der einmal jährlich stattfindende Probealarm dient zur Überprüfung dieses Systems. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Signale beschrieben:

WarnungSymbol 3 Minuten gleichbleibender Dauerton 3 Minuten gleichbleibender Dauerton
Herannahende Gefahr! Radio oder Fernseher (ORF) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.

AlarmSymbol 1 Minute auf- und abschwellender Heulton 1 Minute auf- und abschwellender Heulton
Gefahr! Schützende Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernseher (ORF) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.

EntwarnungSymbol 1 Minute gleichbleibender Dauerton1 Minute gleichbleibender Dauerton
Ende der Gefahr! Weitere Hinweise über Radio oder Fernseher (ORF) beachten.

Umfangreiche Informationen zum Zivil- und Selbstschutz finden Sie auf der Homepage des NÖ Zivilschutzverbands.