Rundfunkgebührenbefreiung

Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (ehemals Telefonbefreiung) kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.

Die zu dem Antrag erforderliche "Bescheinigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Mittellosigkeitszeugnis)" erhalten sie im Gemeindeamt.

Nähere Informationen über die Befreiung von der Errichtung der Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten erhalten Sie unter:

http://www.orf-gis.at/meld_bef.htm

http://www.orf-gis.at/meld-bef.htm