Reisepass

Der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses, die Änderung oder die Erweiterung des Geltungsbereiches kann an jeglichem Aufenthaltsort in Österreich beantragt werden. Sie können den Antrag bei Ihrer Wohnsitzbehörde (zB Bezirkshauptmannschaft Korneuburg oder BH-Außenstelle Stockerau) stellen, aber auch bei jeder anderen Passbehörde innerhalb des Landes.

Bitte mitbringen:

Bei Eintragung eines Kindes:

  • gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • € 26,--

Bei Namensänderung durch Heirat:

Eine Namensänderung kann nur mehr im österreichischen (grünen) Reisepass durchgeführt werden. Im EU-Reisepass sind jedoch keine nachträglichen Namensänderungen möglich, da hier die Personaldaten durch eine Klebefolie gesichert sind. In diesem Fall muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden, der mit EUR 69,--  zu vergebühren ist. 
 
Achtung: Zuerst muss der Staatsbürgerschaftsnachweis auf den neuen Namen umgeändert werden. Die Änderungen im Reisepass werden dann durchgeführt.
 
 Bitte mitzubringen:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis auf neuen Namen lautend
  • € 26,--

HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden